für Prüfungen und Befähigungsausweise

Prüfungen beim Hochseeverband beginnen mit einer Begrüßung durch die Prüfer, und nicht mit dem Kassieren der Prüferspesen. Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass es bei den anderen Prüfungsorganisationen oft Probleme gibt, wenn der Prüfer vor Beginn der Prüfung das Inkasso seiner Spesen am Prüfungsort, am Schiff, durchführt und die Kandidaten im Ausland dem Prüfer hunderte Euro bezahlen müssen. – Wer hat am Ende des Ausbildungstörns noch so viele Euro in bar bei sich? Wo ist der nächste Bankomat, der, wie z.B. in Kroatien, auch nicht hilfreich ist, da er keine Euro ausgibt. Deshalb verrechnet der Hochseeverband die Aufwandsentschädigung für den Prüfer und die Prüfungsgebühren vor der Prüfung mit der Ausbildungsstätte. Diese verrechnet die Kosten mit den Kandidaten.

Die nachfolgend angeführten Kostenbeiträge zeigen die Prüfungsgebühren und die Aufwandsentschädigungen für die Prüfer; weiters die Ausstellungsgebühren für die Befähigungsausweise (BFA) des Hochseeverbands und das IC durch die Via Donau.

Die Aufwandsentschädigungen für die Prüfer beinhalten die Prüferspesen, die Reise- und allfällige andere Kosten für den/die Prüfer.

Den Kandidaten erwachsen keine weiteren Kosten rund um die Prüfung durch den Hochseeverband.

Bitte alle Zahlungen betreffend Ausbildung, Prüfung, Befähigungsausweisen und das IC immer auf dieses Konto durchführen:

Österreichischer Hochseeyachtsport-Verband
Sparkasse Korneuburg
IBAN: AT63 2022 7004 0001 0542
BIC: SSKOAT21XXX